Ingenieurdienstleistungen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Grundlegendes

albsto Ingenieurdienstleistungen (nachfolgend „albsto“) erbringt im Auftrag seiner Auftraggeber Planungs-, Beratungs- und sonstige Leistungen und erstellt die hierfür notwendigen Dokumentationen.

2. Geltung

2a.) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind fester Bestandteil aller schriftlich abgeschlossenen Verträge zwischen albsto und seinen Auftraggebern. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden ausdrücklich nicht Vertragsinhalt, auch dann nicht, wenn seitens albsto nicht ausdrücklich widersprochen wird. Falls der Auftraggeber den Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht akzeptieren will, hat er dies albsto zuvor schriftlich darzulegen bzw. anzuzeigen.

2b.) Abweichungen von den hier dargelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur dann gültig, wenn diesbezüglich die schriftliche Zustimmung seitens albsto bei Auftragsannahme vorliegt.

3. Schriftform

Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen und nachträgliche Vertragsänderungen sind schriftlich darzulegen. Dies gilt auch bezüglich der Abrede, auf die Schriftform zu verzichten.

4. Kostenvoranschläge/ Angebot

Kostenvoranschläge und Angebote von albsto sind freibleibend und unverbindlich. Es kommt erst dann ein Vertrag zustande, wenn albsto den Auftrag in schriftlicher Form bestätigt hat.

5. Leistungen

5a.) albsto legt im Angebot sowie in der Auftragsbestätigung Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen schriftlich dar.

5b.) Beratungsleistungen werden seitens albsto als erbracht angesehen, wenn sie in Art und Umfang gemäß Auftrag bewerkstelligt worden sind und die daraus resultierenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen dem Auftraggeber dargelegt wurden. Ob die Schlussfolgerungen und Empfehlungen vom Auftraggeber umgesetzt werden ist für die erbrachte Beratungsleistung unerheblich.

5c.) Zusätzliche Festlegungen, Änderungen und Ergänzungen eines bestehenden Auftrags sind schriftlich darzulegen, ansonsten werden die Arbeiten ohne Berücksichtigung von Änderungswünschen fortgesetzt.

5d.) albsto ist verpflichtet Änderungsverlangen des Auftraggebers zu prüfen und wird dem Auftraggeber in angemessener Frist insbesondere unter Berücksichtigung von Art und Umfang des Änderungsverlangens mitteilen, ob es zumutbar und falls nicht, warum es unzumutbar ist. Im Falle der Zumutbarkeit werden die dadurch entstandenen Mehrkosten nach Maßgabe dieser AGB vergütet.

6. Nachunternehmer/ Subunternehmer

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass albsto für die Fertigstellung bestimmter Leistungen (z.B. Zeichenarbeiten, Beratung) auf Nachunternehmer sowie freie Berater zurückgreifen darf.

7. Mitwirkungspflicht und Zusammenarbeit

7a.) Der Auftraggeber stellt albsto alle ihm im Zusammenhang mit dem erteilten Auftrag stehenden Informationen unverzüglich zur Verfügung. Außerdem gewährleistet der Auftraggeber für albsto kostenlose, rechtzeitige, Mitwirkungshandlungen seinerseits oder seitens seiner Erfüllungsgehilfen.

7b.) Eine beauftragte technische Dokumentation bedarf die Bereitstellung aller Informationen seitens des Auftraggebers, die für eine vollständige und sachlich zutreffende Fertigstellung der beauftragten Leistung benötigt wird, wie beispielsweise Organigramme, Gefährdungsbeurteilungen, Gefahrstoffkataster usw.

8. Lieferzeit

8a.) Verbindliche Lieferzeiten müssen ausdrücklich vereinbart werden. Sie werden ausdrücklich zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart.

8b.) Verbindlich einzuhaltende Lieferzeiten setzen die Erfüllung der Mitwirkungspflicht des Auftraggebers voraus. Für den Fall, dass der Auftraggeber mit der Erfüllung seiner Mitwirkungspflicht in Verzögerung kommt, streckt sich die Lieferzeit entsprechend dem Zeitraum der Verzögerung. Dies bedarf keiner weiteren Ankündigung.

8c.) Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung aller vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen etc.

8d.) Die vereinbarte Lieferzeit ändert sich auch beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, welche albsto trotz der nach Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden kann. Dies können beispielsweise Eingriffe seitens einer Behörde, Betriebsstörungen, höhere Gewalt sein. Solche Hindernisse müssen dem Auftraggeber unverzüglich vom Auftragnehmer mitgeteilt werden. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen.

8e.) Der Auftraggeber ist dazu berechtigt sich von albsto Auskunft über den aktuellen Stand der Auftragsausführung erteilen zu lassen. Für den Fall, dass ein umfassender, schriftlicher Bericht zur Vorlage an Dritte erstellt werden soll, muss dies gesondert vereinbart werden.

8f.) Bei Änderung bzw. Erweiterung des ursprünglich festgelegten Leistungsumfangs ist die Lieferzeit für den gesamten Auftrag neu festzulegen.

9. Selbstbelieferungsvorbehalt/ Beschaffungsrisiko

albsto übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Soweit albsto auf eine Lieferung durch Dritte angewiesen ist, damit eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung erfolgt und trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrags den Liefergegenstand nicht erhält, ist albsto berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Die Verantwortlichkeit bei Vorsatz und Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Die Auftraggeber werden seitens albsto unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informiert. Für den Fall, dass albsto vom Vertrag zurücktreten will, wird das Rücktrittsrecht unverzüglich ausgeübt. Im Falle des Rücktritts wird den Auftraggebern die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstattet.

10. Annahme

10a.) Die Annahme der von albsto gelieferten Leistungen erfolgt vom Auftraggeber in schriftlicher Form. Nach Übergabe hat der Auftraggeber innerhalb von 10 Tagen die Leistungen zu prüfen und im Falle der Nichtannahme eine schriftliche Begründung bei albsto einzureichen.

10b.) Bei etwaigen Mängeln berechtigt es den Auftraggeber nicht, die Annahme zu verweigern, falls die Mängel durch Nachbesserung behoben werden können. Die Mängel sind in diesem Fall vom Auftraggeber mit dem Hinweis auf Nachbesserung im Annahmeprotokoll aufzuführen.

10c.) Hat der Auftraggeber innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Leistungen albsto weder die Annahme mitgeteilt noch die Annahme gemäß 10.a) verweigert, gilt die Leistung als angenommen.

11. Gewährleistung

11a.) Gelieferte Leistungen, die bei offensichtlicher und ordnungsgemäßer Prüfung erkennbare Abweichungen von der vertraglich festgelegten Beschaffenheit aufzeigen sind vom Auftraggeber innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt schriftlich zu bemängeln. Gelieferte Leistungen, die nicht offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Prüfung nicht erkennbare Abweichungen haben sind innerhalb von 7 Tagen durch den Auftraggeber nach Offenkundigkeit schriftlich zu bemängeln. Bei Versäumnis der Fristen entfällt die Gewährleistung für die davon betroffenen Mängel.

11b.) Der Auftraggeber hat bei einer berechtigten Mängelanzeige albsto eine angemessene Frist zur Nacherfüllung einzuräumen, dabei kann sich albsto in jedem Fall eigenständig zwischen Mängelbeseitigung und Neuleistung entscheiden. Innerhalb einer angemessenen Frist stehen albsto zwei Nacherfüllungsversuche zu, die für denselben oder in direktem Zusammenhang vorliegenden Mangel stehen. Der Auftraggeber ist dazu berechtigt nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung zu verlangen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber Schadensersatz anstatt der Leistungen verlangen oder Selbstvornahme durchführen will. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Ein Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen, wenn es sich nur um einen unerheblichen Mangel handelt.

12 Haftung

12a.) albsto haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und für Vorsatz. Die Haftung hierfür ergibt sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. albsto haftet außerdem nach dem Produkthaftungsgesetz wegen der Verletzung des Leibes, des Körpers oder der Gesundheit oder wenn schuldhafte Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten bestehen. Schadensersatz, der die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten berührt, begrenzt sich jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung seitens albsto ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn keiner der in Satz 2 dieses Absatzes genannten Ausnahmefälle vorliegt. Völlig ausgeschlossen ist eine Haftung für Schäden durch den Vertragsgegenstand, die an Rechtsgütern des Vertragspartners entstehen (z.B. Schäden an anderem Eigentum), ausgenommen es besteht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Haftung erfolgt auch dann, wenn Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit besteht.

12b.) Für den Fall, dass sich für albsto unter der Berücksichtigung der Haftungsbeschränkung (voriger Absatz) eine wie auch immer geartete Haftung ergibt, ist diese auf 10% des betreffenden Rechnungswertes begrenzt sofern es sich hiervon nicht um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Die Ansprüche wegen Verzuges sind begrenzt und belaufen sich auf 0,5 % des Auftragswertes je Überschreitung der Lieferzeit pro Woche, jedoch höchstens auf 10 % des betreffenden Rechnungswertes.

12c.) Die vom Auftraggeber gelieferten Vorgaben (beispielsweise Berechnungen, Messergebnisse von Dieselmotoremissionen usw.) werden von albsto nicht mehr überprüft. Nur für den Fall, dass der Auftraggeber ausdrücklich gelieferte Vorgaben überprüft haben will, wird albsto tätig. Art und Umfang der Überprüfung werden zuvor schriftlich vereinbart. albsto haftet in keinem Fall für Fehler, die durch die vom Auftraggeber gelieferten Vorgaben entstehen.

12d.) Für den Fall, dass albsto Dienstleister (z.B. freie Berater) auswählt und als Vermittler für den Auftraggeber auftritt und der Auftraggeber an diese Dienstleister Aufträge in seinem Namen und auf seine Rechnung erteilt, weist albsto jede Haftung oder Gewährleistung von sich.

12e.) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dass durch den Gebrauch der von ihm oder seinen Mitarbeitern an albsto übergebenen Vorgaben die Schutzrechte Dritter nicht verletzt. Diesbezüglich wird albsto vom Auftraggeber von Ansprüchen Dritter freigestellt. Im Schadensfall leistet der Auftraggeber Ersatz des entstandenen Schadens.

13 Geheimhaltung

Auftraggeber und deren Erfüllungshilfen sowie albsto verpflichten sich, alle im Verlauf eines Auftrags ausgetauschten Dokumente und Informationen vertraulich gegenüber Dritten zu behandeln. Für den Fall, dass albsto Subunternehmer und/ oder freie Berater zur Erledigung von Teilaufgaben mit einbezieht, verpflichtet sich albsto, auch diese vertraglich zur Schweigepflicht zu verpflichten.

14 Eigentumsvorbehalt/ Nutzungsrecht

14a.) Leistungen die erbracht wurden sowie verkaufte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von albsto.

14b.) Die von albsto übergebenen Dokumentationen wie beispielsweise Vertragsunterlagen und Berichte dürfen im Falle externen wirtschaftlicher Verwendung (z.B. Veröffentlichung, Weiterverkauf) nur mit Zustimmung von albsto erfolgen. Der Auftraggeber ist innerhalb seines Unternehmens berechtigt, über die ausgehändigten Dokumentationen frei zu verfügen.

14c.) Die aus einer Geschäftsbeziehung bestehenden Rechte dürfen seitens des Auftraggebers nur mit schriftlicher Einwilligung von albsto an Dritte abgetreten werden.

14d.) Falls albsto Eigentumsvorbehalt an bestimmten Unterlagen geltend macht, auf die im zutreffenden Fall schriftlich aufmerksam gemacht wird, bedeutet das keinesfalls ein Rücktritt vom Vertrag.

15 Zahlungsbedingungen

15a.) Die Vergütung von Leistungen werden im Einzelvertrag zwischen albsto und dem Auftraggeber niedergeschrieben.

15b.) Die Abrechnung der Aufträge erfolgt nach Beendigung der Arbeiten oder nach Vereinbarung. Für den Fall, dass Zahlung nach leistungsfortschritt in Teilbeträgen vereinbart wurde, wird bei Teillieferung der offenstehende Rechnungsbetrag fällig, unabhängig von dem Umfang der noch ausstehenden Restlieferungen.

15c.) Wird in gegenseitigem Einvernehmen der bestehende Auftrag während der Bearbeitung erweitert, ist albsto berechtigt, die zusätzlich entstehenden Arbeiten entsprechend dem aktuellen Stundensatz oder zu einem vereinbarten Festpreis in Rechnung zu stellen.

15d.) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt dem in der Rechnung angegebenen Konto gutzuschreiben. Rechnungen, die bemängelt werden, sind schriftlich zu begründen und albsto innerhalb der Ausschlussfrist von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum mitzuteilen. Wird das maßgebliche Zahlungsziel überschritten, ist albsto dazu berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Einer Mahnung bedarf es hierfür nicht.

15e.) Die Aufrechnung oder Zurückhaltung berechtigt den Auftraggeber nur, wenn er über nicht anzweifelbare oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche verfügt.

15f.) Begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Auftraggebers ist albsto, unabhängig von sonstigen Rechtsansprüchen, berechtigt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen der noch anstehenden Restforderungen aus dem Auftragsverhältnis zu verlangen. albsto ist dazu berechtigt, alle weiteren Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung unmittelbar fällig zu stellen.

16 Widerruf

16a.) Ein laufender Auftrag kann von beiden Seiten nur aus wichtigem Grund abgebrochen bzw. beendet werden. Für den Fall, dass albsto die Kündigung zu vertreten hat, kann albsto nur die Leistungen in Rechnung stellen, die bis zur Kündigung erbracht wurden. In allen anderen Fällen beansprucht albsto das vertraglich festgeschriebene Honorar, abzüglich ersparter Aufwendungen.

16b.) Für den Fall, dass die unter 7 dargelegte Mitwirkungspflicht des Auftraggebers in Verzug gerät, ist albsto dazu berechtigt, dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Nachholung dieser Pflicht zu setzen. Bleibt die Mitwirkungshandlung innerhalb der festgesetzten Frist aus, ist albsto dazu berechtigt, den Vertrag zu kündigen.

17 Referenzen

Der Auftraggeber gibt die Erlaubnis, dass albsto die Firma des Auftraggebers und sein Logo in seine Referenzliste aufnehmen darf.

18 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls dieser Vertrag eine Lücke enthalten sollte.

19 Gerichtstand/ Geltendes Recht

19a.) Erfüllungsort für die Lieferung sowie für die Zahlung ist 71384 Weinstadt.

19b.) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

19c.) Gerichtsstand ist das für Weinstadt zuständige Gericht.